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Rechtstipp: Sozialrecht - Zur Begutachtung darf eine Begleitung mitgebracht werden

12.10.2023

Zwar darf ein Arzt, der ein Gutachten für einen Patienten erstellen muss, entscheiden, ob eine Vertrauensperson des Patienten mit dabei sein darf. Das gelte immer dann, wenn das „zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege - insbesondere mit Blick auf eine unverfälschte Beweiserhebung - erforderlich ist“. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der sich gegen die Herabsetzung seines Behinderungsgrades von 50 auf 20 wehrte. Der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Orthopäde lehnt die Begutachtung ab, weil der Patient verlangt hatte, dass seine Tochter oder sein Sohn als Vertrauensperson während der Untersuchung zur Beruhigung für ihn anwesend seien - zu Unrecht. Das Bundessozialgericht entschied, dass solche Begleitpersonen nicht pauschal abgelehnt werden dürfen. Das Persönlichkeitsrecht gebiete es, dass der Mann begleitet werden darf. (BSG, B 9 SB 1/20 R)

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