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Rechtstipp: Sozialrecht -"US-Coronahilfe" ist sozialhilferechtlich als Einkommen zu bewerten
Eine Rentnerin, die zusätzlich Grundsicherung im Alter bezieht, muss sich eine »Corona-Sonderzahlung« als Einkommen anrechnen lassen, wenn diese Zahlung nicht zweckgebunden war, sondern der freien Verwendung diente. In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die - neben einer kleinen Rente aus der Deutschen Rentenversicherung Bund - auch eine Rente (290 Dollar monatlich) aus den USA bezieht. In der Corona-Phase erhielt sie einen Scheck über 1.400 Dollar aus dem »American Rescue Plan«, der dazu dienen sollte, pandemiebedingte Mehrbelastungen zu schultern. Es handele sich bei der US-Coronahilfe sozialhilferechtlich um Einkommen. Allein die beabsichtigte Entlastung reiche nicht aus, um bei der Rentnerin von einer konkreten zweckgebundenen Einnahme auszugehen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 8 SO 69/22)