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Rechtstipp: Sozialrecht: Assistenzkräfte müssen angemessen bezahlt werden
Benötigt einbehinderter, 35-jähriger Mann eine Assistenzkraft für den Alltag, so kann ersich bei der Bezahlung für die Kraft an ortsüblichen Löhnen orientieren. Das giltauch dann, wenn das Sozialamt die Kosten eigentlich gedeckelt hatte. Auch seineSchwester, die ihm regelmäßig hilft, ist angemessen zu bezahlen. Allerdings sindzunächst die Rücklagen dafür zu nehmen. Sind auf dem Budgetkonto des Mannes60.000 Euro, so muss er die Kräfte vorerst davon bezahlen. Und auch dieÜbernahme der Kosten für die Schwester dürfen nicht allein wegen desVerwandtschaftsverhältnisses ausgeschlossen sein. (LSG Sachsen-Anhalt, L 8 SO16/25 B ER) - vom 10.11.2025