Steuertipp: Stromsteuerentlastung ist eine unzulässige Beihilfe
Steuertipp: Bei Gewerbeimmobilien muss genau hingeschaut werden
Rechtstipp: Sozialhilfe - Arbeitslosengeld II-Grundsätze gelten auch für Grundsicherung im Alter
Hat ein Mann Arbeitslosengeld II bezogen, bevor er wegen Erreichen der Altersgrenze "Grundsicherung im Alter" (= Sozialhilfe) beantragt, so kann ihm in diesem Zusammenhang nicht das Geld für Unterkunft und Heizung gekürzt werden. In dem konkreten Fall hatte der Mann eine 78 Quadratmeter große Wohnung gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnt, für die das Jobcenter bis dato eine Kaltmiete in Höhe von 322 Euro sowie Heizkosten in Höhe von 121 Euro übernahm. Das Grundsicherungsamt akzeptierte nach den Regeln der Sozialhilfe lediglich noch eine Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern für den 2-Personen-Haushalt und dementsprechend Heizkosten von lediglich noch knapp 70 Euro im Monat - jedoch zu Unrecht. Es sei anhand einer so genannten Gesamtangemessenheitsgrenze zu beurteilen, "ob die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind." Und weil hier die Miete sehr gering war, konnte das Ehepaar durchsetzen, die alten Sätze bezahlt zu bekommen. (Hessisches LSG, L 4 SO 143/19)