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Rechtstipp: Sorgt ein nächtliches Alkoholverbot für Ruhe, dann bleibt es bestehen

10.10.2025

Das von einer Stadt(hier: Köln) für einen bestimmten innerstädtischen Bereich (hier am BrüsselerPlatz) ausgesprochene Alkoholverbot in der Nacht bleibt auch dann bestehen,wenn eine einzelne Person dagegen klagt und fordert, dort weiterhin Alkoholtrinken zu dürfen. Gab es über Jahre Beschwerden von Anwohnern über die»Partyszene« und über die Lautstärke an diesem Platz und hat das Verbot dazugeführt, dass es dort merklich ruhiger wurde, so darf das Verbot bestehenbleiben. (Das Verbot gilt für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.) (VwG Köln,9 L 1609/25) – vom 04.09.2025

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