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Rechtstipp: Beamtenrecht - Eine heimliche Liebe zu einem "Knacki" kostet einer "Schließerin" den Job
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Rechtstipp: Schwerbehinderung - Ohne «richtigen» Befund gibt es keine Erhöhung
Ein Schwerbehinderter, der seit Jahren an einer Sehstörung leidet, für die weder ein psychisch-neurologischer noch ein organischer Befund vorliegt, kann keine Erhöhung des Grades der Behinderung durchsetzen. Die Verordnung schreibt für eine Feststellung eines Behinderungsgrades zwingend vor, dass ein solcher Befund über die Funktion des Auges vorliegen muss. (BSG, B 9 SB 4/21 R)