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Rechtstipp: Schwerbehinderung: Eine Arbeitsassistenz macht vor dem Rentenalter nicht Stopp
Ein Mann, der blind ist und einen Grad der Behinderung von 100 besitzt, und der als Lehrer, Berater und Gewerbetreibender vom Landeswohlfahrtsverband eine Assistenzkraft im Umfang von 22 Wochenstunden gestellt bekommt, hat auch bei Erreichen des regulären Rentenalters (hier war das „65“) weiterhin Anspruch auf diese Assistenz. (Hier kostete die Kraft im Monat 1.650 €.) Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für den Anspruch auf begleitende Hilfen im Arbeitsleben. Auch könne eine solche Grenze nicht „im Wege der Auslegung“ gelten. Geht ein schwerbehinderter Mensch einer nachhaltig betriebenen Erwerbstätigkeit nach, „die geeignet ist, dem Aufbau oder Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage zu dienen“, so spiele das Erreichen der Regelaltersgrenze dabei keine Rolle. (BVwG, 5 C 6/20)