Rechtstipp: Schadenersatz - Auf einem Zahnarztstuhl darf es sich "bequem" gemacht werden
Steuertipp: Schuldzinsabzug bei teilweiser Übertragung einer Immobilie
Rechtstipp: Schulrecht - Zick-Zack-Kurs darf irgendwann beendet werden
Eine 15-jährigekonfessionslose Schülerin kann nicht durchsetzen, am evangelischenReligionsunterricht der Klasse 10 ihres Gymnasiums teilnehmen zu dürfen. Dasgelte jedenfalls dann, wenn die Schülerin, die eine katholische Grundschulebesucht hatte, zunächst in Klasse 5 das Fach Praktische Philosophie belegte undzum nächsten Schuljahr auf eigenen Wunsch zum Fach Katholische Religionwechselte. In der Klasse 7 wechselte sie zurück zum Fach Philosophie, weil sie»mit der Vorgehensweise der Lehrkraft nicht einverstanden« war. Nach der Klasse9 wollte sie (wieder passte ihr die Lehrkraft nicht) dann zum Fach EvangelischeReligion wechseln, was die Schule ablehnte - zu Recht. KonfessionsloseSchüler/innen hätten zwar grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig amkatholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen. Einrechtlicher Anspruch hierauf bestehe aber nicht. (VwG Düsseldorf, 18 L 3228/25)- vom 14.11.2025