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Rechtstipp: (Schüler-)Unfallversicherung. - Internatsschüler ist beim Eishockey abends nicht geschützt
Grundsätzlich sind Kinder beim Schulsport durch die Gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt. Nimmt jedoch ein Internatsschüler abends an einem Training in einem Eishockeyclub teil und bricht er sich dort ein Bein, so ist das nicht von der Schülerunfallversicherung gedeckt. Das gelte auch dann, wenn es zwischen der Schule und dem Club eine Kooperation gibt und der Junge regelmäßig abends beim Eishockeytraining des Vereins ist. Ein solches Training findet außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule statt. Gehört der Trainingsort nicht zum Internatsgelände und war auch kein Schulpersonal vor Ort, so könne auch dann nicht von einer Schulveranstaltung ausgegangen werden, wenn das Internat das Training in seiner Tagesplanung berücksichtigt. (LSG Baden-Württemberg, L 10 U 2662/21)