Rechtstipp: Arbeitsrecht - Zu kurz darf die (Kündigungs-)Frist für Schwangere nicht sein
Steuertipp: Die Befreiung kann auch später noch übertragen werden
Rechtstipp: Schmerzensgeld - Sind Sitzplätze im Bus frei, so sollten sie eingenommen werden
Bleibt ein 76-jähriger Fahrgast eines Linienbusses während der Fahrt stehen, obwohl ausreichend Sitzplätze frei sind, und hält er sich nur mit einer Hand an einem Handlauf fest (die andere legte er auf seinen Trolley), so muss ein Autofahrer, der wegen eines verkehrswidrigen Spurwechsels eine Vollbremsung des Busses verursacht, dem Gast kein Schmerzensgeld zahlen, wenn der stürzt und sich verletzt. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Bus "stets einen festen Halt zu verschaffen". Es habe sich nicht um eine "völlig überraschende" - wenn auch heftige - Vollbremsung gehandelt, die im Straßenverkehr regelmäßig vorkommt. (AmG München, 338 C 15281/24) – vom 18.10.2024