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Rechtstipp: Schmerzensgeld: Missglückte Haarglättung kann eine Körperverletzung sein

27.11.2024

Eine missglückte Haarglättung kann eine Körperverletzung darstellen. Das kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach sich ziehen. Ist das Haar einer Friseur-Kundin nach der Behandlung unnatürlich strohig, fallen Haare aus und brechen sie ab, und fühlt sich die Kundin dadurch »extrem unwohl«, so dass sie sich fast ein Jahr lang nur mit Kappe oder Mütze aus dem Haus traute, so muss ihr der Friseur ein Schmerzensgeld zahlen. Hier gab es allerdings nicht die geforderten 10.000 Euro. Das Gericht sprach der Frau (die sich zwischendurch zu einem Kurzhaarschnitt »umstylen« ließ) 2.500 Euro zu. (LG Koblenz, 3 O 267/22) – vom 14.03.2024

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