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Rechtstipp: Schmerzensgeld - Eine "Krebsrisiko-Erhöhung" um 0,02 Prozent bringt keine Zahlung

30.01.2024

Lebt eine Frau „in Angst“, weil sich ihr Krebsrisiko durch die Einnahme eines verunreinigten Medikaments um 0,02 Prozent erhöht hat, so kann sie dafür kein Schmerzensgeld verlangen. Nach objektiver Betrachtung sei ein solch erhöhtes Risiko nicht geeignet, Ängste und Albträume zu verursachen. In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die blutdrucksenkende Arzneimittel einnimmt. Eine Charge des Medikaments wurde vom Hersteller wegen Verunreinigungen zurückgerufen. Set dem Rückruf leide die Frau unter der psychischen Belastung, an Krebs zu erkranken. Das Wort „krebserregend“ beunruhige sie so sehr, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 21.500 Euro angemessen sei. Das sah das Oberlandesgericht Frankfurt am Main anders. Die Frau habe eine „erhebliche Verletzung ihrer Gesundheit“ nicht nachgewiesen. Ihre Schilderungen seien ungenau, pauschal und belegten keine behandlungsbedürftige Gesundheitsverletzung. (OLG Frankfurt am Main, 13 U 69/22)

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