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Steuertipp: Eine fehlerhafte Übertragung ist kein Schreibfehler
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Steuertipp: Steuerschuld des Ehemannes zählt nicht zur Masse des bankrotten Ehepaares
Rechtstipp: Schadenersatz - Verschweigt der Hausverkäufer hohen Wasserverbrauch, zahlt er
Weiß der Eigentümer eines Haus-Grundstücks während der Verhandlungen und beim Abschluss des Kaufvertrages über den Grundstücksverkauf, dass dort ein Kanalrohr beschädigt ist, wodurch es zu einem erhöhten Wasserverbrauch kommt, so muss er dem Erwerber später Schadenersatz zahlen. Der Grundstücksverkäufer hat seine Aufklärungspflicht verletzt, denn er hat nicht hinreichend über den erhöhten Frischwasserverbrauch als Folge des Rohrbruchs informiert, der sich im späteren Verlauf in erhöhten Abwassergebühren niederschlug. (LG Köln, 7 O 26/21)