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Rechtstipp: Schadenersatz - Tritt ein Pferd in einen einzelnen Nagel, so ist das ein Lebensrisiko

12.02.2025

Tritt ein Pferd in einen Nagel, so kann die Halterin des Tieres nicht die Erstattung der Behandlungskosten gegen den Betreiber des Reitvereins durchsetzen, auf dessen Außengelände der Unfall passiert ist. Das gilt auch dann, wenn das Pferd bei diesem Reitverein per Einstellvertrag untergebracht ist, der unter anderem regelt, dass das Tier mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers gefüttert und gemistet wird, und dass Krankheiten und andere Vorkommnisse unverzüglich gemeldet werden. Hat der Verein regelmäßig "zumutbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit vorgenommen", so hat sich lediglich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, für das der unterbringende Verein nicht einstehen muss. (OLG Frankfurt am Main, 26 U 24/23) - vom 10.12.2024

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