Steuertipp: Gewerbesteuer - Auch im Ausland können Tätigkeiten "schädlich" sein
Steuertipp: Auch die "obere Führungsetage" kann pauschal besteuert werden
Rechtstipp: Schadenersatz - Stellplatz-Besitzer muss nicht schauen, wie der Duplex-Nachbar geparkt hat
Bedient ein Autofahrer die Hebevorrichtung in einer Duplex-Garage (das sind Stellplätze auf zwei Plattformen, ähnlich wie ein Stockbett), um an in seinem Fahrzeug deponiertes Werkzeug zu gelangen, so muss er dem Besitzer des Autos, das unter seinem Wagen geparkt ist, kein Schadenersatz zahlen, wenn er beim Absenken seines Fahrzeugs ein "kratzendes Geräusch" vernommen hat und später Schäden am Dach des unteren Autos entdeckt werden. Hat er den Besitzer noch am selben Tag über die Geräusche informiert, und gehen sie abends gemeinsam in die Garage - wo dann entdeckt wird, dass die Antenne am unteren Auto abgebrochen und das Dach zerkratzt ist -, gibt es aber bei einer nochmaligen Bedienung keine Probleme, so muss der Nutzer des oberen Stellplatzes nicht für die Schäden haften. Ihm ist kein Verschulden vorzuwerfen, weil er lediglich einen Schlüssel dreht, der den Mechanismus auslöst. So müsse er vorher beispielsweise auch nicht prüfen, ob das andere Fahrzeug korrekt geparkt ist. (AmG München, 223 C 19925/23) - vom 11.04.2024