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Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Schadenersatz - Reinigt die ...

Rechtstipp: Schadenersatz - Reinigt die Reinigung nach Vorschrift, muss sie nicht zahlen

11.12.2025

Gibt ein Mann seineLuxus-Daunenjacke in die Reinigung und weist sie bei Abholung große Fleckenauf, so kann er gegen das Reinigungsunternehmen keinen Schadenersatzdurchsetzen, wenn das nachweist, sich an die Hersteller-Vorgaben gehalten zuhaben. Stellte ein Sachverständiger fest, dass sich die Flecken l beimTrocknungsprozess ergeben haben, weil die Lederbesätze nicht farbecht gewesensind, und Farbebestandteile daraus in den Jackenstoff gelangt sind, so bleibtder Kunde auf seinen Schaden sitzen. (AmG München, 172 C 17342/22) – vom01.04.2025

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