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Rechtstipp: Schadenersatz für "no show" im Restaurant muss gezahlt werden

03.03.2025

Hat ein Unternehmen in einem gehobenen Restaurant einen Tisch für ein Weihnachtsessen im Dezember für 15 Personen reserviert und ein Menü bestellt (das hier 125 € pro Person kostete - ohne Getränke), so muss dieser Preis bezahlt werden, wenn die Gesellschaft an den Abend nicht erscheint. Auch darf der Betreiber des Restaurants einen geschätzten entgangenen Getränkeumsatz in Rechnung stellen. Geht aus dem E-Mail-Verkehr zwischen Restaurant und Unternehmen, dass ein Weihnachtsmenü verabredet war (unter anderem hatte das Unternehmen geschrieben, "wir möchten gern wie folgt die Reservierung bestätigen"), so kann der Unternehmer später nicht argumentieren, es sei kein "wirksamer Bewirtungsvertrag" zustande gekommen. Das "Fixgeschäft" wurde unmöglich, weil der Gast nicht erschienen ist. Der Gastronom darf Schadenersatz berechnen (hier machte der rund 2.500 € aus). (AmG München, 191 C 19029/24) - vom 21.10.2024

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