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Rechtstipp: Schadenersatz - Die Berater-Agentur muss für "ihren" Fußball-Star einstehen
Schließt ein namhafter Sportartikelhersteller mit der Agentur eines Fußballprofis einen umfangreichen Sponsoringvertrag ab, nach dem der Spieler eine eigene Collection erhalten und mit ihm Werbekampagnen gestartet werden sollten, so muss die Agentur dem Sportartikelhersteller (pauschalierten) Schadenersatz zahlen, wenn der Spieler den Vertrag mit der Agentur bereits aufgelöst hatte, bevor der Kontrakt zwischen Hersteller und dem Management zustande gekommen war. (Hier ging es um 2,7 Millionen Euro.) Ergebe sich aus den Verträgen, dass die Berater-Agentur die Pflichten des Spielers als eigene direkte Pflicht übernommen hatte, so müsse sie dem gerecht werden. Sie müsse die Spieler-Pflichten auch selbst erfüllen und nicht nur auf den Spieler einwirken. (OLG Nürnberg, 3 U 2801/19)