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Rechtstipp: Schadenersatz - Bei Millimeter-Schäden nicht übertreiben bei den Forderungen

26.03.2025

Wird eine Kommode bei einem Umzug leicht beschädigt, und räumt der Umzugsunternehmer ein, dafür verantwortlich zu sein, so darf der geschädigte Kunde bei der Schadenersatzforderung nicht "übertreiben". Behauptet er, es habe sich bei dem Möbelstück um ein "spezielles Designerstück" gehandelt, das nur "wiederhergestellt" werden könne, wenn es auseinandergenommen und komplett neu lackiert werde, stellt ein Sachverständiger jedoch fest, dass es eine "in größerer Stückzahl industriell gefertigte Kommode" ist, so ist nur der Zeitwert zu ersetzen. Statt der geforderten rund 1.200 Euro sprach das Gericht 390 Euro zu, um die wenige Millimeter großen Kratzer durch eine Smart-Repair-Methode beseitigen zu lassen. (AmG München, 123 C 15901/21) - vom 18.08.2023

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