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Rechtstipp: Schadenersatz - Auf einem Zahnarztstuhl darf es sich "bequem" gemacht werden
Nimmt ein (knapp 2Meter großer) Patient bei seinem Zahnarzt auf dem Behandlungsstuhl Platz,bewegt er sich, um es sich »bequem« zu machen, so muss er nicht dafüreinstehen, wenn es bei dieser Bewegung knackt und die Kopfstütze des Stuhlsbricht. Der Zahnarzt kann von dem Patienten nicht die Reparaturkosten mit derBegründung verlangen, der Patient habe den Stuhl durch seine Größe und seinungeschicktes Bewegen fahrlässig beschädigt. Ob der Stuhl wegen seines Altersoder durch die Bewegung des Patienten kaputt gegangen sei, sei irrelevant, weiles an einem Verschulden des Patienten fehle. Hat er sich weder ruckartig nochsonst ungewöhnlich bewegt, so trifft ihn auch keine Schuld. (AmG München, 283 C4126/25) - Urteil vom 12.08.2025