Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Schadenersatz - Abgenötigte ...

Rechtstipp: Schadenersatz - Abgenötigte Starthilfe kann kein «Verschulden» nach sich ziehen

29.09.2021

Bittet ein Hochzeits-DJ nach getaner Arbeit einen angetrunkenen Gast darum, ihm seinen Wagen zum Überbrücken seines Autos zur Verfügung zu stellen, fährt die Frau des Gastes das Auto schließlich vor, obwohl der Gast ausgesagt hatte, dass er sich mit Starthilfe nicht auskenne, so muss er nicht haften, wenn bei der Überbrückung etwas schief geht und am Auto des DJs Schäden an der Elektronik (in Höhe von knapp 3.500 €) entstanden sind. Das gelte auch dann, wenn der Gast die Anweisungen des DJs bezüglich der Polung vermutlich nicht korrekt umgesetzt hatte. Für eine solche „abgenötigte Hilfestellung“ müsse der Helfende nicht einstehen. Hatte er Plus- und Minus-Pol verwechselt, so sei darin dennoch kein echtes „Verschulden“ zu sehen, weil er den DJ über seinen Alkoholgenuss und über seine Unkenntnis in Bezug auf Starhilfe informiert hatte. (AmG München, 182 C 5212/20)

Mit Freunden teilen