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Rechtstipp: S-Bahn-Fahrgäste können Videoaufnahmen nicht herausverlangen
Der Betreiber eines öffentlichen S-Bahn-Netzes (hier in Berlin) ist nicht verpflichtet, einem Fahrgast, der mit den S-Bahnen gefahren ist, eine Kopie der Videoaufnahmen über seine Fahrten herauszugeben. Er kann sich nicht auf das in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Auskunftsrecht berufen. Das Datenschutzkonzept der Bahn stehe dem entgegen. Denn die Aufnahmen können vom S-Bahn-Betreiber nicht selbst eingesehen und dürfen nur bei Auskunftsanfragen der Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden. Außerdem werden die Aufnahmen durch fortlaufende Überschreibung nach 48 Stunden gelöscht. (OVG Berlin-Brandenburg, 12 B 14/23) - vom 13.05.2025