Steuertipp: Ist die Nutzung zeitlich nicht ausreichend bestimmt, kann es teuer werden
Steuertipp: Für eine Fristverlängerung muss das Datum der "Fehlerbehebung" bekannt sein
Rechtstipp: Rundfunkgebühren werden auch bei "Verstoß gegen Gottes Gebote" fällig
Auch wenn eine Frau den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus religiösen Gründen ablehnt, kann sie sich nicht von der Pflicht befreien lassen, Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das gelte auch dann, wenn sie argumentiert, „die Inhalte von ARD und ZDF richten sich nicht an den Geboten Gottes aus“. Bei der Zahlungspflicht sei es unerheblich, ob jemand die ausgestrahlten Inhalte ablehne. Die Gestaltung der Sendungen bleibe „Sache des Rundfunks“ und orientiere sich an publizistischen Kriterien. Auch liege kein Verstoß gegen die durch das Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit vor, wenn das Programm „mitunter Sendungen mit religiösen oder auch dezidiert areligiösen oder auch als religiös anstößig empfundenen Inhalten“ umfasst. (VwG Koblenz, 3 K 697/22)