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Steuertipp: Auch "passive" Arbeit im Mannschaftsbus kann steuerfrei sein
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Steuertipp: Kapital- und Rentenwahlrecht sind gleichwertig zu behandeln
Rechtstipp: Rundfunkgebühren - Wer Sozialhilfe nicht beantragt, der wird nicht befreit
Auch wenn ein Rentner eine nur sehr kleine Rente bezieht und eigentlich einen Anspruch auf Sozialhilfe hat (die er nicht beantragt), kann er nicht als Härtefall von der Rundfunkgebühr befreit werden. Liegt einer der im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Befreiungstatbestände nicht vor (einer wäre zum Beispiel der Bezug von Sozialhilfe), so geht sein Befreiungsantrag ins Leere. Der Rentner habe kein Wahlrecht. Er könne nicht einerseits auf Sozialhilfe verzichten, andererseits aber die Befreiung von der Rundfunkgebühr mangels finanzieller Mittel verlangen. (VwG Koblenz, 5 K 557/21)