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Rechtstipp: Rundfunkgebühren - Wer Sozialhilfe nicht beantragt, der wird nicht befreit

18.02.2022

Auch wenn ein Rentner eine nur sehr kleine Rente bezieht und eigentlich einen Anspruch auf Sozialhilfe hat (die er nicht beantragt), kann er nicht als Härtefall von der Rundfunkgebühr befreit werden. Liegt einer der im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Befreiungstatbestände nicht vor (einer wäre zum Beispiel der Bezug von Sozialhilfe), so geht sein Befreiungsantrag ins Leere. Der Rentner habe kein Wahlrecht. Er könne nicht einerseits auf Sozialhilfe verzichten, andererseits aber die Befreiung von der Rundfunkgebühr mangels finanzieller Mittel verlangen. (VwG Koblenz, 5 K 557/21)

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