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Rechtstipp: Rücksichtsloser Rad-Rowdy haftet für einen Unfall ganz allein
Rechtstipp: Rücksichtsloser Rad-Rowdy haftet für einen Unfall ganz allein
Überholt ein Radfahrer in einer »Spielstraße« einen Pkw, schneidet er ihn und bremst ihn aus, so muss der Radler dafür haften, wenn der Autofahrer ihm auffährt. Haben das sowohl der Autofahrer als auch eine unbeteiligte Zeugin übereinstimmend konstant und widerspruchsfrei ausgesagt, so sei dem zu glauben. Der Fahrradfahrer haftet allein für die Folgen des Unfalls. (OLG Hamm, 7 U 30/23) - vom 08.02.2024