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Rechtstipp: Rentenversicherung - Ohne gültigen Personalausweis gibt es keine Rente
Legt ein so genannter Reichsbürger, der sich als Staatsangehöriger des „Freistaats Preußen“ fühlt, bei seinem Rentenantrag einen Fantasieausweis vor (weil er sich nicht als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sieht und keinen Personalausweis besitze), so muss er auf seine Rente verzichten. Dass die Behörden die Identität eines Zahlungsempfängers „anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates“ überprüfen, sei „nicht zu beanstanden“. Denn Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche und müssten nicht voraussetzungslos ausgezahlt werden. In dem konkreten Fall ging es um einen 65-jährigen Mann, der die Rente außerdem bar ausgezahlt haben wollte, da er auch ein Bankkonto nicht besitze. (Er legte ein Schriftstück von der „administrativen Regierung Freistaat Preußen“ mit der Bezeichnung „Staatsangehörigkeitsausweis zur Benutzung im Inland“ vor.) (LSG Berlin-Brandenburg, L 22 R 571/23 B ER)