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Steuertipp: Termingeschäfte dürfen nicht zwingend "ungleich" behandelt werden
Rechtstipp: Rennradler muss auf Jogger aufpassen
Überholt ein Rennradfahrer einen Jogger von hinten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, und fährt er dabei zu nah und zu schnell an dem Läufer vorbei, berühren sie sich und stürzen, so ist der Radfahrer allein für den Unfall zur Rechenschaft zu ziehen. Er muss dem Jogger ein Schmerzensgeld zahlen, wenn der eine Gehirnerschütterung davonträgt und eine Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben muss. Er hätte den Jogger "umsichtiger" überholen müssen. (LG Wiesbaden, 9 S 3/24) - vom 02.07.2024