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Rechtstipp: Reiserecht - Werden Pauschalreise-Regelungen vereinbart, sind sie auch einzuhalten
Auch wenn bei einer gebuchten Reise die Voraussetzungen für eine Pauschalreise nicht vorliegen, können die Regelungen des Pauschalreiserechts gelten - und zwar dann, wenn der Reiseveranstalter und der Kunde das vertraglich vereinbart haben. In dem konkreten Fall hatte ein Frau über ein Online-Reisebüro ein Hotel in Los Angeles gebucht und angezahlt. Den Flug buchte sie separat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Anbieters erklärten das Pauschalreiserecht für anwendbar. Als (hier wegen Corona) von Seiten des Online-Büros storniert wurde, zog der Anbieter eine den Kunden benachteiligende Klausel zu Entschädigungszahlungen, um der Kundin die Anzahlung (hier ging es um mehr als 650 €) nicht erstatten zu müssen (was er nach Pauschalreiserecht aber hätte tun müssen, weil dort grundsätzlich das Risiko "außergewöhnliche Umstände" vom Reiseveranstalter getragen werden). Das Argument, es habe sich faktisch nicht um eine Pauschalreise gehandelt, konnte nicht durchdringen. (LG Frankfurt am Main, 2-24 S 166/22)