Steuertipp: Bundesfinanzministerium - Tag der offenen Tür 2023
Steuertipp: Steuern im internationalen Vergleich
Rechtstipp: Reiserecht - Wenn die Mitnahme von Chihuahuas von "zentraler Bedeutung" ist...
Will eine dreiköpfige Familie über Silvester nach Dubai reisen und beauftragen sie nur deswegen ein Reisebüro mit dem Kauf der Reise, um sicherzustellen, dass ihre Chihuahuas-Hunde auf jeden Fall im Passagierraum mitfliegen können, so darf die Familie die Reise abbrechen und Schadenersatz vom Reisebüro verlangen, wenn die Tiere bei einem Zwischenstopp in der Schweiz für den Weiterflug nach Dubai aus dem Passagierraum heraus verfrachtet werden sollen. Weil dem Reisebüro der Sonderwunsch der Familie bekannt war, hätte die vermittelnde Mitarbeiterin vorher abklären müssen, ob die Fluglinie die Tiere nach Dubai mitnehmen kann. Sie hätte leicht herausfinden können, dass laut Internationaler Lufttransportgesellschaft (IATA) alle Haustiere, die nach Dubai reisen, als deklarierte Fracht transportiert werden müssen und nicht im Passagierraum einfliegen dürfen. Somit war der eigentliche Auftragszweck der Kunden nicht zu erfüllen. Das Reisebüro muss die gesamten Flugtickets erstatten - und sogar Schadenersatz (rund 200 €) für die der Familie entstandenen Zusatzkosten bezahlen. (AmG München, 114 C 8563/22)