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Rechtstipp: Reiserecht - Sind die Flugzeugtüren noch offen, müssen "Bummler" mitgenommen werden
Kommen fünfReisende, die als Gruppe zusammengebucht hatten, erst nach dem auf derBordkarte angegebenen Gate-Schluss am Flugsteig an, so müssen sie mitgenommenwerden, wenn das Boarding noch nicht abgeschlossen ist, die Flugzeugtüren nochgeöffnet sind, und weitere Passagiere am Flugzeug auf ihren Einstieg warten.Werden sie dennoch von einem Mitarbeiter der Airline nicht an Bord gelassen, sohaben sie Anspruch auf die Entschädigungszahlung nach derFluggastrechteverordnung (hier in Höhe von 600 €). Es wäre keinorganisatorischer Ablauf gestört worden, und der Fluggesellschaft sei eszuzumuten gewesen, die fünf Fluggäste noch einsteigen zu lassen. (LG Frankfurtam Main, 2-24 S 93/24) - vom 05.06.2025