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Rechtstipp: Reiserecht - Führen Guides "ins Unwegsame", dann zahlt der Veranstalter

13.10.2025

Hat ein Mann fürsich und seine Lebensgefährtin eine "Bike- und Sportmixwoche" gebucht(hier in Österreich) und leiten Guides sie (im Rahmen einer GruppeFahrradfahrer) in ein Gelände, auf dem die Wege mit Steinen und Wurzelnverblockt sind (nachdem sie auf durchnässten Wegen geraten sind undentschieden, eine andere Route einzuschlagen), so muss der Veranstalter haften,wenn die Gruppe die Räder schieben muss, der Mann umknickt, sich einenBänderriss im Sprunggelenk zuzieht und nicht weitergehen kann. Der Veranstaltermuss die Kosten für die Bergrettung (rund 4.700 €) sowie für dieKrankenhausbehandlung (rund 220 €) übernehmen. Er muss sich das Fehlverhaltender Guides zurechnen lasse. Bei der Verletzung habe sich nicht ein allgemeinesLebensrisiko verwirklicht. Außerdem muss dem Mann eine Entschädigung für dienutzlos aufgewendete Urlaubszeit für die verbliebenen Tage nach dem Unfallgezahlt werden. (LG Frankfurt am Main, 2-24 O 55/22) - vom 26.06.2025

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