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Rechtstipp: Reiserecht - Bei Pauschalreisen sind die Möglichkeiten begrenzt

27.08.2024

Bucht eine Frau für sich, für ihren Ehemann, für den schulpflichtigen Sohn sowie für die Schwiegermutter eine Pauschalreise nach Ägypten (hier zu einem Preis von knapp 5.600 €), so können sie auch dann keine kostenlose Ersatzreise vom Veranstalter verlangen, wenn der die Reise drei Tage nach hinten verlegt und die Familie das wegen der Schulplicht des Jungen nicht annehmen kann. Besteht ansonsten nur die Möglichkeit, einen Tag vorzuziehen (gegen Aufpreis in Höhe von 1.200 €), so muss der Veranstalter das nicht kostenlos anbieten. Die Familie habe mehrere Möglichkeiten gehabt, die den gesetzlichen Vorgaben im Fall »wesentlicher Änderungen« von Pauschalreisen entsprächen: Sie hätte die kostenlose Änderung oder die Änderung gegen Aufpreis akzeptieren oder auch gänzlich von der Reise zurücktreten können. Eine darüberhinausgehende Pflicht des Reiseveranstalters, dem Reisenden jegliche Alternativverbindung ohne Aufpreis auf eigene Kosten zu ermöglichen, sehe das Gesetz nicht vor. (AmG München, 161 C 3714/22)

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