Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Reiserecht - 17.14 Uhr ist n...

Rechtstipp: Reiserecht - 17.14 Uhr ist nicht 16.55 Uhr

10.03.2022

Haben eine Frau und ihr Begleiter das Gepäck für den geplanten Flug nach Ägypten bereits aufgegeben, und schaffen die beiden es nicht rechtzeitig zum angegebenen Boarding (16:55 Uhr), so können sie auch dann weder Schadenersatz noch eine Reisepreisminderung durchsetzen, wenn sie um 17.14 Uhr vor dem verschlossenen Gate stehen - und die Maschine erst um 17.39 Uhr die Parkposition verlässt. Stellt sich nämlich heraus, dass die Verzögerung deswegen eintrat, weil das Gepäck der beiden, welches bereits im Laderaum des Flugzeugs war, identifiziert und wieder herausgeholt werden musste, so gehen die Forderungen der beiden ins Leere. „Eine Ankunft 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time ist nicht mehr rechtzeitig“, so das Amtsgericht München. Eine „Mindestboarding-Time“ werde nicht geschuldet. Und auch die Ausnahmefälle, in denen noch nach Schließung der Flugzeugtüren Gäste aufgenommen werden, stehen dem nicht entgegen. Würde ein genereller Anspruch bestehen, so würde das den Flugverkehr erheblich stören. (AmG München, 275 C 17530/19)

Mit Freunden teilen