Steuertipp: Auch ohne «Plus» führt eine «Nutzungsersatz-Zahlung» zu Kapitaleinkünften
Rechtstipp: Auch ohne Aussicht auf Besserung gibt es den Schwerbehindertenausweis nur befristet
Rechtstipp: Reiserecht - 17.14 Uhr ist nicht 16.55 Uhr
Haben eine Frau und ihr Begleiter das Gepäck für den geplanten Flug nach Ägypten bereits aufgegeben, und schaffen die beiden es nicht rechtzeitig zum angegebenen Boarding (16:55 Uhr), so können sie auch dann weder Schadenersatz noch eine Reisepreisminderung durchsetzen, wenn sie um 17.14 Uhr vor dem verschlossenen Gate stehen - und die Maschine erst um 17.39 Uhr die Parkposition verlässt. Stellt sich nämlich heraus, dass die Verzögerung deswegen eintrat, weil das Gepäck der beiden, welches bereits im Laderaum des Flugzeugs war, identifiziert und wieder herausgeholt werden musste, so gehen die Forderungen der beiden ins Leere. „Eine Ankunft 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time ist nicht mehr rechtzeitig“, so das Amtsgericht München. Eine „Mindestboarding-Time“ werde nicht geschuldet. Und auch die Ausnahmefälle, in denen noch nach Schließung der Flugzeugtüren Gäste aufgenommen werden, stehen dem nicht entgegen. Würde ein genereller Anspruch bestehen, so würde das den Flugverkehr erheblich stören. (AmG München, 275 C 17530/19)