Steuertipp: Subventionen bedeuten nicht zwingend fehlende Gewinnerzielungsabsicht
Steuertipp: Ein Vorläufigkeitsvermerk darf nicht zu einem Nachteil führen
Rechtstipp: Reiserecht - 15,6 km/h sind mit Kind nicht "zu gehen"
Bucht eine Frau für sich und für die 9-jährige Tochter eine knapp 9.000 Euro teure Luxus-Rundreise durch Costa Rica und steht unter anderem ein 4-tägiger Aufenthalt in einem Boutique-Hotel an der Pazifikküste auf dem Programm, das - laut Reiseveranstalter - nur »wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden entfernt« liegen soll, so kann die Frau Geld zurück verlangen, wenn der Strand tatsächlich 25 Gehminuten entfernt liegt. Hat die Mutter nach Absprache mit einer Reiseleiterin vor Ort ein Ersatzhotel gebucht, so kann sie die Kosten dafür sowie Schadenersatz für einen mit dem Hotelwechsel verschwendeten Urlaubstag fordern. Hier konnte sie rund 1.800 Euro erstreiten. Denn die 1,3 Kilometer Entfernung zum Strand könnten nur bei einer Gehgeschwindigkeit von etwa 15,6 km/h zurückgelegt werden. Das jedoch sei »selbst für erfahrene Läufer ein ambitioniertes Tempo«. (AmG München, 242 C 13523/23)