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Rechtstipp: Reisepreisminderung - Für nächtlichen Nagerlärm gibt es 45 Prozent
Kommt es während eines Urlaubsaufenthaltes in einem Hotel (hier: in Griechenland) nachts zu Ruhestörungen durch Nagetiere, die an Wänden nagen und kratzen, so kann das zu einer nachträglichen Reisepreisminderung führen. In dem konkreten Fall vor dem Amtsgericht München ging es um eine Familie, die eine Mängelanzeige vor Ort aufgab und nach drei Nächten das Zimmer wechselte. Später verlangte sie vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung, die ihr zugesprochen wurde. 45 Prozent gab es für die ersten 4 Tage, was insgesamt eine Erstattung in Höhe von mehr als 680 Euro ausmachte. Für den Umzug in das (kleinere) andere Hotelzimmer sowie für "vertane Urlaubszeit" gab es jedoch keine Erstattung, weil alle anderen Leistungen des Hotels mangelfrei waren. (AmG München, 223 C 17811/24) - vom 07.11.2024