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Rechtstipp: Reisebedarf darf auch im Reformhaus sonntags verkauft werden

25.09.2024

Kann ein Reformhaus in einem S-Bahnhof sicherstellen, dass durch ein spezifisches Kassensystem an Sonn- und Feiertagen nur Waren verkauft werden, die dem Reisebedarf dienen, so darf das Bezirksamt die Öffnung des Ladens an den eigentlich freien Tagen nicht untersagen. Das Amt darf nicht wegen eines Verstoßes gegen das Ladenöffnungsgesetz ein Bußgeld erheben. (VwG Berlin, 4 L 166/24)

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