Steuertipp: Direktanspruch - Umsatzsteuer wird unter Umständen vom Fiskus erstattet
Steuertipp: Geplante Verluste dürfen nicht berücksichtigt werden
Rechtstipp: Radfahrunfall - Gerade Rennradler müssen besonders aufpassen
Grundsätzlich muss eine Kommune zwar dafür sorgen, dass Straßen verkehrssicher sind. Allerdings ist dabei eine »völlige Gefahrlosigkeit« nicht zu erwarten. Das gelte insbesondere dann, wenn Warnschilder auf Schäden im Straßenbelag hinweisen. Fährt ein Rennradfahrer auf einer solchen Straße und stürzt er an einer etwa vier Zentimeter hohen, nicht scharfkantigen Erhebung, so kann der Mann weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld gegen die Kommune durchsetzen. Es habe keine weiteren konkreten Warnhinweise geben müssen. Vielmehr hätte der Radfahrer angesichts der allgemeinen Warnschilder seine Fahrweise anpassen müssen - gerade mit einem Rennrad, das schmale, für Unebenheiten anfälligere Reifen hat. (Brandenburgisches OLG, 2 U 21/24) - vom 22.07.2024