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Rechtstipp: Prozessrecht - Wurde der Fall gerade erst übernommen, muss Akteneinsicht gewährt werden
Beantragt ein Rechtsanwalt Akteneinsicht bei Gericht, für einen Fall, den er erst kurz vor der anstehenden mündlichen Verhandlung vor einem Finanzgericht übernommen hat, so verletzt das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es die Akteneinsicht versagt, ohne dass ein „rechtlich anzuerkennender Grund“ dafür vorliegt. Durch die kurzfristige Übernahme des Falles liege vielmehr ein „erheblicher Grund für die Verlegung des Termins“ vor. (BFH, III B 41/22)