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Rechtstipp: Private Unfallversicherung - Ohne etwas Schriftliches vom Arzt gibt es kein Geld

19.02.2024

Ist eine Frau nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt, und hat sie sich "ernsthaft verletzt", so kann sie keine Leistungen aus ihrer privaten Unfallversicherung erwarten, wenn sie nicht innerhalb von 24 Monaten eine schriftliche Feststellung eines Arztes vorlegt, die belegt, dass sie "unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt" ist. Das gelte auch dann, wenn die Versicherung die Leistung in der ersten Stellungnahme auch mit der Begründung verweigert hatte, die Ursache für den Sturz liege im Alkoholkonsum. Hat sich aus diesem Schreiben aber nicht ergeben, dass die alkoholbedingte Bewusstseinsstörung der einzige Grund für die Leistungsablehnung gewesen sei, so greife das Fristversäumnis (welches in den Vertragsbedingungen geregelt war). (OLG Braunschweig, 11 U 646/20)

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