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Rechtstipp: Pflegeversicherung: -Eine Klimaanlage ist inzwischen kein Luxus mehr
Die Pflegekasse einer Pflegebedürftigen kann es nicht verweigern, der Frau einen Zuschuss zum Einbau einer Klimaanlage zu zahlen, wenn dadurch das Leben der Bedürftigen sowie auch die Arbeit des Pflegepersonals erleichtert werden. Die Kasse kann nicht argumentieren, der Einbau sei unwirtschaftlich. Wird der Schlaf der hitzeempfindlichen Frau im Sommer verbessert und die häusliche Pflege (in ihrer Eigentumswohnung) insgesamt erleichtert, so muss die Klimaanlage bezahlt werden. Es handele sich nicht um die »Herstellung eines gehobenen Wohnkomforts«. In Zeiten des Klimawandels sei eine Klimaanlage im Schlafzimmer ein »allgemeiner Wohnstandard«. (SG Mainz, S 9 P 76/23)