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Steuertipp: Erbschaftsteuer - Auf Immobilien in Kanada müssen nicht "100 Prozent" besteuert werden
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Steuertipp: Auch die Kosten für eine Pflege-WG sind abziehbar
Rechtstipp: Pfändung - Pflegegeld ist kein Einkommen
Pflegt eine Mutter ihren Sohn zu Hause und erhält sie dafür das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung des Sohnes, so gilt dieses nicht als "Arbeitseinkommen" für die Frau. Ist die Mutter überschuldet und hat sie die Privatinsolvenz angemeldet, so kann der Insolvenzverwalter das Pflegegeld nicht pfänden lassen. Das Pflegegeld ist dazu gedacht, "die Autonomie des Pflegebedürftigen zu stärken und einen Anreiz für die häusliche Pflege zu schaffen". (BGH, IX ZB 12/22)