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Rechtstipp: Patientenrecht - Eine Kopie der Akte muss kostenlos sein

15.05.2025

Patienten haben auch ohne Angabe von Gründen einen datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, eine Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten – und zwar einmalig kostenlos. Nur bei einem erneuten Antrag dürften den Patienten Kosten in Rechnung gestellt werden. Das gelte auch dann, wenn in der Akte Daten vermerkt sind, die etwa vor Gericht gegen Ärzte verwendet werden könnten. Außerdem kann gefordert werden, wenn es darum geht, Patientenrechte zu wahren, dass »originalgetreue Reproduktionen von Auszügen aus Dokumenten oder gar ganze Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten« erzeugt und ausgehändigt werden. (Dabei gehe es insbesondere um Informationen wie Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen.) (EuGH, C-307/22) - vom 26.10.2023

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