Steuertipp: Kommt die Gegenleistung später, ist Umsatzsteuer abzuführen
Steuertipp: Keine Kindergeld-Auszahlung an nicht bedürftiges Kind
Rechtstipp: Online-Kauf - Fehlende Telefonnummer bringt kein längeres Widerrufsrecht
Auch wenn in der Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Online-Autokaufs im Vertrag die Telefonnummer fehlt, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist nicht automatisch. Denn grade bei »wirtschaftlich bedeutenden Käufen« sei ein Widerruf aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Hier ging es um die Online-Bestellung eines Elektro-Autos, das im September geliefert wurde und für das der Käufer im darauffolgenden August den Vertrag mit der Begründung widerrief, der Händler habe in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Hat der Autohändler eine Belehrung zwar ohne Telefonnummer, aber mit Postanschrift und E-Mail-Adresse beigefügt, so reiche das (die Telefonnummer war auf der Website leicht zu finden). Es liege kein Verstoß gegen die Informationspflichten vor. (OLG Oldenburg, 14 U 95/24) - vom 07.11.2024