Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Ohne Sondergenehmigung darf ...

Rechtstipp: Ohne Sondergenehmigung darf ein Sportboot nicht zur Bar werden

28.03.2024

Ein Boot, das als schwimmende Bar (hier auf der Havel) in Betrieb ist, darf nicht mehr »auslaufen«, wenn es dafür keine besondere Genehmig habe. Das gelte auch dann, wenn das Boot ansonsten und überwiegend als Sportboot zugelassen ist und genutzt wird. In dem konkreten Fall ging es um einen Bootseigentümer, der sein Boot in den Sommermonaten an drei Wochenendtagen als schwimmende Bar zum Ausschank von Getränken an Gäste anbietet, was er aber nur mit einer Genehmigung der Wasserbehörde dürfe. Die wiederkehrende stationäre Nutzung des Bootes als schwimmende Bar in den Sommermonaten überschreite »die Grenzen der gemeinverträglichen Gewässernutzung«. Gewässer haben eine besondere Bedeutung für die Allgemeinheit und die Umwelt - entsprechend sei der Maßstab sehr streng anzulegen. (VwG Berlin, VG 10 L 419/23)

Mit Freunden teilen