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Rechtstipp: Ohne Masernimpfung gibt es keinen Platz in der Kita

22.05.2024

Lassen Eltern von zwei Kindern im Kindergartenalter diese nicht gegen Masern impfen, und legen sie lediglich eine ärztliche Bescheinigung vor, die eine "impfkritische Risikoeinschätzung" darstellt, so liegt damit kein ausreichender Beleg über eine medizinische Kontraindikation vor, die vom Gesundheitsamt geprüft werden könnte. Allgemeine Bedenken gegen die Masernimpfung reichen nicht aus, um sich von der Pflichtimpfung befreien zu lassen. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen, die schwer verlaufen und Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich ziehen können. Seit März 2020 müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. (VwG Mainz, 1 L 98/24)

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