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Rechtstipp: Ohne "Ladeberechtigung" darf Taxi keine Gäste aufnehmen
Besitzt ein in Berlin ansässiger Taxiunternehmer so genannte Ladeberechtigungen zur Beförderung von Fahrgästen vom Flughafen BER für sechs (über die Kennzeichen exakt benannte) seiner insgesamt 30 Fahrzeuge, so kann er sich nicht dagegen wehren, dass diese sechs Berechtigungen widerrufen werden, wenn ein Taxi aus seinem Fuhrpark, das keine Flughafen-Ladeberechtigung besitzt, dort - auf Gäste wartend - angetroffen wird. Der Taxiunternehmer hat gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen und kann sich nicht darauf berufen, der bei ihm beschäftigte Fahrer habe sich nicht an seine Anweisungen gehalten. Es obliege ihm selbst, für die Einhaltung der Genehmigung Sorge zu tragen. Die Taxen dürfen weiterhin in Berlin fahren und auch Gäste zum Flughafen bringen – eben nur nicht (mehr) dort einsammeln. Von daher sei die Sanktion verhältnismäßig. (VwG Berlin, 11 L 276/23)