Steuertipp: Aufwand für Anwalt und Prozess kann nicht beim Steuern sparen helfen
Steuertipp: Nur was allen Mitarbeitern offensteht, darf steuerfrei sein
Rechtstipp: Nisten sich Waschbären ein, haftet der Installateur nicht
Ist die Wasserleitung an der Außenwand eines Wohnhauses eingefroren und öffnet ein Heizungs- und Sanitärinstallateur während der Reparatur (unter anderem entfernte er einen Wasserhahn und kappte eine Leitung) einen Teil der Holzverkleidung am Haus, so ist er nicht dafür verantwortlich, wenn sich Waschbären in einem Hohlraum hinter der Verkleidung einnisten, weil der Handwerker sie nach Abschluss der Arbeit nicht wieder verschloss. Fängt ein Kammerjäher die (insgesamt 5) Waschbären, so muss der Heizungsinstallateur auch dafür nicht aufkommen. Hier verlangte der Hauseigentümer für die Reparaturen und für den Kammerjäger insgesamt 6.750 Euro - vergeblich. »Das Wiederanbringen der Holzverkleidung war nicht Teil der Hauptleistungspflicht des Installateurs. Das gilt unabhängig davon, ob sie abmontiert wurde, damit die Wand wieder trocknen konnte, oder um die defekte Leitung abzukappen«. Die Holzarbeiten fielen in den Fachbereich eines Schreiners. (LG Frankfurt am Main, 2-02 O 578/23) - vom 17.05.2024