Steuertipp: Umsatzsteuer - Für die Kleinunternehmerregelung ist die Prognose zu Beginn entscheidend
Steuertipp: Eine geringfügige Belastung ist nicht "außergewöhnlich"
Rechtstipp: Neuartige (Laser-)Behandlung wird nicht von der Krankenkasse bezahlt
Eine neuartige Laserbehandlung muss nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Erst, wenn eine solche Behandlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassen wird, muss sie die Krankenkasse bezahlen. Das gelte auch für eine 72-jährige Frau, die nach den Wechseljahren wegen Trockenheit des Intimbereichs unter Entzündungen und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr leidet und eine »vielversprechende Lasertherapie« bezahlt haben will, die ihr Frauenarzt ihr empfohlen hat. Weil aber nicht zugelassene Therapien nur bei schwersten Erkrankungen bezahlt werden dürfen, konnte die Frau eine Bezahlung nicht durchsetzen. Auch das Argument, sie werde wegen ihres Alters diskriminiert, zog nicht, weil eine solche Behandlung auch jüngeren Patienten nicht bezahlt wird. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 426/23) - vom 22.08.2024