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Rechtstipp: Naturschutz - Sperlinge können nicht einfach so "versetzt" werden
Gibt es an einer alten Sportstätte (hier ging es um den Berliner Jahn-Sportpark) insgesamt 94 Brutstätten von Sperlingen (einer Spatzenart), so müssen die bereits gestarteten Abrissarbeiten wieder gestoppt werden, wenn es Zweifel daran gibt, dass die angedachten Ausgleichsmaßnahmen ausreichend sein werden, um den Verlust der Brutstätten gut zu kompensieren (hier wurden Sperlingshäuser geplant). Hier war noch nicht einmal sicher, »dass die Aufstellung der Sperlingshäuser rechtzeitig gewährleistet sei.« Außerdem gibt es Bedenken bezüglich der Wirksamkeit der Sperlingshäuser. Es wurde von der obersten Naturschutzbehörde mehrfach darauf hingewiesen, dass Sperlingshäuser von den Vögeln »erfahrungsgemäß verhältnismäßig schlecht angenommen werden«. (VwG Berlin, 24 L 597/24) – vom 04.11.2024