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Steuertipp: Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtstipp: Nachbarrecht - Wo die Hecke aus dem Boden tritt, darf gestutzt werden
Eine Grundstückseigentümerin hat das Recht, eine Hecke auch dann zu entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat. Dazu muss sie zuvor nicht die Zustimmung der Nachbarin einholen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten. Allein die Tatsache, dass die Hecke oberhalb des Bodens über die Grundstücksgrenze gewachsen sei, führe nicht dazu, dass die Nachbarin darauf bestehen könne, die Hecke zu erhalten. (Pfälzisches OLG Zweibrücken, 8 U 52/21)